Änderung des Flächennutzungsplans

Montag, 16. September 2024

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Bauleitplanung wird durchgeführt. 

Der Entwurf der Änderung in der Fassung vom 08.08.2024 liegt einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 16.09.2024 bis einschließlich 16.10.2024 im Rathaus des Marktes Titting (Rathausplatz 1, 85135 Titting) während der allgemeinen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB bevorzugt elektronisch abgegeben werden. Ergänzend besteht die Möglichkeit diese bei Bedarf auch schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abzugeben.