Im Herzen des Anlautertals
Montag, 20. Januar 2025
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Bauleitplanung wird durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.09.2024 steht einschließlich Begründung in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 auf der Internetseite des Marktes Titting zur Einsichtnahme bzw. Download bereit. Dieser liegt zudem während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Titting (Rathausplatz 1, 85135 Titting) während der allgemeinen Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Aufgrund der Durchführung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umwelt-prüfung, sowie dem Umweltbericht abgesehen. Eine Angabe welche der Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind ist nicht erforderlich.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB elektronisch an bauamt@titting.de übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe) abgegeben werden.